Allgemeine Lieferbedingungen der Schmidt & Bartl GmbH


I. Geltung; Widerspruch gegen fremde AGB

Die Firma Schmidt + Bartl GmbH führt gegenwärtige und zukünftige Aufträge nur zu nachstehenden Bedingungen aus. Gleichgültig ob es sich im Einzelfall um einen Kauf, Werk- oder Werklieferungsvertrag oder ein anderes Vertragsverhältnis handelt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers oder gesonderte Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


II. Angebote/ Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Im Falle einer Bestellung kann die Annahme schriftlich (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden. Insbesondere bei Anfragen ohne Vorlage maßstabsgerechter Zeichnungen oder Originalmuster behalten wir uns eine Nachkalkulation vor. Für eingesandte Muster können wir keine Haftung übernehmen. Bei Neuwerkzeugen erhält der Besteller eine Bestätigung. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt eines von uns nicht zu vertretenden Ausfalles eines Zulieferers. Der Kunde wird über den Leistungsausfall unverzüglich informiert. Die angegebenen Liefertermine gelten als Richtwerte.


III. Preise

Sofern unsere Vergütung oder unsere Preise nicht fest vereinbart sind, sind unsere am Liefertag gültigen Preise oder Vergütungssätze maßgebend. Unsere Preise verstehen sich ab Werk und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung, Transport und andere Nebenleistungen (z.B. Zölle) werden gesondert berechnet. Bei Anschlussaufträgen sind wir an die Preisvereinbarungen für vorangehende Aufträge nicht gebunden


IV. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt mit oder nach dem Versand. Zahlungsziel sind 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto auf den Warenwert nach Rechnungsdatum. Werkzeugkosten sind mit Rechnungsstellung ohne Skontoabzug fällig. Vorbehaltlich Sondervereinbarungen. Bei Zielüberschreitung tritt Verzug ohne Mahnung ein. Sollten sich Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers ergeben, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse zu versenden und sämtliche offenen Forderungen ungeachtet des Zahlungszieles fällig zu stellen. Wechsel werden nicht akzeptiert. Schecks werden zahlungshalber zum Einzug übernommen. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden Zahlungen sind dann erst bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank fällig.


V. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die gelieferte Ware ist gegen Feuer / Diebstahl / Wasser zu versichern. Im Falle der Weiterveräußerung bzw. Verbindung oder Verarbeitung der Ware tritt an Stelle des Eigentumsvorbehaltes die entstehende Forderung bzw. die neue Sache (oder evtl. der Miteigentumsanteil). Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Forderung selbst einzuziehen. Eine Veräußerung, bei der die entstehende Forderung in ein Kontokorrent eingestellt wird, ist nicht zulässig.


VI. Technische Unterlagen, Formen und Werkzeuge

Technische Unterlagen unserer Produkte wie Abbildungen, technische Zeichnungen oder Datenblätter dürfen nur für den von uns vorgesehenen Zweck verwendet werden und Dritten mit Ausnahme staatlicher Behörden und Gerichte nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten das Eigentum und das Urheberrecht an solchen Unterlagen. Auf unser Verlangen hat der Kunde sie unverzüglich und kostenfrei an uns zurückzusenden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bleiben Formen und Werkzeuge auch dann unser Eigentum, wenn der Kunde deren Kosten übernimmt. Der Ersatz von produktionsbedingt abgenutzten Werkzeugen geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde kann die Herausgabe des Werkzeuges nach Bezahlung des tatsächlichen Werkzeugpreises und gegen Ablösung des Werkzeug-Know-Hows verlangen.


VII. Leistungsziel, Verzug, Erfüllungsort

Die Lieferfristen beginnen erst, wenn wir uns mit dem Kunden über sämtliche Einzelheiten der Ausführung und alle Bedingungen des Geschäfts geeinigt haben, hierzu zählen auch Freigaben und Genehmigungen von Erstmuster und oder Zeichnungen. Bei Beistellungen durch den Kunden beginnen die Lieferfristen nicht vor Eingang der vom Kunden beizustellenden Materialien und oder Werkstoffe und der vom Kunden beizubringende Unterlagen. Ein vereinbarter Liefertermin verschiebt sich um die Zeitspanne, um die diese Voraussetzungen verspätet eintreten.
Verspätet sich unsere Leistung, so geraten wir dennoch nicht in Verzug, solange dies auf Umstände beruht, die wir bei billiger Weise zu erwartender Sorgfalt nicht voraussehen und verhüten konnten und durch zumutbaren Maßnahmen nicht überwinden können. Wir sind zur Zurückbehaltung unserer Leistung berechtigt, solange der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber uns aus diesem oder einem anderen Vertrag oder einem sonstigen Rechtsgrund nicht erfüllt. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Villingen-Schwenningen. Wir sind zur Teillieferung berechtigt.


VIII. Schadenersatz und Verjährung

Eventuelle Reklamationen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Schadenersatz für jedwede Art von Schlecht- oder Nichtlieferung leisten wir nach unserer Wahl in Form von Ersatzlieferung oder Nachbesserung oder schreiben den Rechnungsdifferenzbetrag gegebenenfalls gut. Schadenersatzansprüche (gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere vorvertraglicher (cic), vertraglicher, auch aus positiver Vertragsverletzung und deliktischer Art) sind der Höhe nach auf den Warenwert begrenzt. Ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die aufgrund groben Verschuldens oder durch Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft entstehen. Im Falle eines Lieferungsverzuges oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit bleibt das Kündigungs- und Rücktrittsrecht des Bestellers unberührt. Eine Gewährleistung für Produkte, deren endgültigen Einsatzzweck und –bedingungen wir nicht kennen, kann nicht übernommen werden. Für Fehler, die aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen, von ihm vorgegebener Spezifikation, Konstruktion oder beigestellten Teilen resultieren, haften wir nicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.


IX. Eigenschaften

Bei den von uns ausgegebenen Spezifikationen handelt es sich um Durchschnittswerte. Zugesicherte Eigenschaften im Rechtssinne bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.


X. Zeichnungen/ Beratung

Von uns angefertigte Zeichnungen stehen in unserem Eigentum und sind urheberrechtlich geschützt. Die anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen. Die kostenlosen Ratschläge stellen Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten.


XI. Gefahrtragung, Versand und Entgegennahme

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten oder die Anfuhr übernehmen. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschäden zu versichern. Lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichern wir die Sendung auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Transportschäden sowie sonstige versicherbare Risiken. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte entgegenzunehmen. Sollten wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie über die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, so gilt die gesetzliche Regelung.


XII. Rücktritt

Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich, wird gegen ihn Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


XIII. Schutzrechte

Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu liefern, so steht dieser dafür ein, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei und ersetzt uns den entstandenen Schaden sowie unsere Kosten und Aufwendungen.
Wird dem Kunden und oder uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein Schutzrecht untersagt, sind wir auch ohne nähere Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen.


XIV. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Schmidt + Bartl und dem Besteller ist der Sitz von Schmidt + Bartl. Schmidt + Bartl ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
Stand: Januar 2013


Einkaufsbedingungen der Schmidt & Bartl GmbH


I. Allgemeines

Wir bestellen ausschließlich auf Grundlage dieser Einkaufsbedingungen, gleichgültig ob es sich im Einzelfall um einen Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag oder ein anderes Vertragsverhältnis handelt. Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte.
Mit der Einbeziehung von Allgemeinen Lieferbedingungen unserer Lieferanten sind wir nicht einverstanden, auch wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen bzw. Lieferungen oder Leistungen vorbehaltslos annehmen.


II. Angebot
Der Lieferant hat sich im Angebot bezüglich Mengen und Beschaffenheit genau an unsere Anfrage zu halten und im Falle von  Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen. Angebote haben kostenlos zu erfolgen.


III. Preise

Die Preise sind, soweit nichts anderes vereinbart, Festpreise für die gesamte vereinbarte Lieferzeit. Die Preise verstehen sich einschließlich Verpackung, Nebenkosten, Zöllen, Transportkosen usw. frei Haus. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist auszuweisen, ansonsten gilt sie als im Preis inbegriffen.


IV. Technische Unterlagen; Formen und Werkzeuge, Geheimhaltung

  1. Technische Unterlagen wie Abbildungen oder technische Zeichnungen, dürfen nur für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung verwendet werden und Dritten ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht weitergereicht werden.
  2. Wir behalten das Eigentum und das Urheberrecht an solchen Unterlagen. Nach Abwicklung der Bestellung bzw. auf unser Verlangen hat der Lieferant diese Unterlagen unverzüglich und kostenfrei an uns zurückzusenden.
  3. Werkzeuge, sonstige Gegenstände bzw. Software, die der Lieferant zur Erfüllung unserer Aufträge anfertigt und uns gesondert berechnet, ggf. auch nur anteilig, gehen zum Zeitpunkt der Herstellung in unser Eigentum über. Sie werden zunächst für uns verwahrt, dürfen jedoch nur zu Ausführung unserer Aufträge verwendet werden und sind uns auf Wunsch zu übergeben. Kosten für die Instanthaltung der Werkzeuge trägt grundsätzlich der Lieferant. Eine etwaige Vernichtung und / oder Entsorgung der Werkzeuge bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
  4. Der Lieferant ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
  5. Es ist nur mit unserer ausdrücklich schriftlichen Genehmigung gestattet, bei der Werbung in irgendeiner Form auf die mit uns bestehende Geschäftsverbindung hinzuweisen.

V. Anlieferung, Wareneingangsprüfung

Der Lieferant liefert die Produkte in geeigneten Transportmitteln an, um Beschädigungen und Qualitätsminderungen (z. B. Verschmutzung, Korrosion, chemische Reaktionen) zu vermeiden. Schmidt & Bartl führt eine eingeschränkte Wareneingangsprüfung unter statistischen Gesichtspunkten durch. Ziel ist es, bei guter Lieferqualität auf die Wareneingangsprüfung zu verzichten.


VI. Rechnung, Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind mit getrennter Post oder per Mail zu übersenden. In der Rechnung sind unsere Bestellnummer, das Bestelldatum, die Lieferantennummer sowie unsere Artikelnummer deutlich hervorgehoben anzugeben. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tage nach vertragsgemäßem Eingang der bestellten Ware und Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung mit 3 % Skonto oder von 30 Tagen rein netto nach Wareneingangsdatum. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.


VII. Lieferfristen und Lieferverzug

Die angegebenen Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist das Wareneingangsdatum bei Schmidt + Bartl GmbH.
Bei Lieferverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Liefertermine in einem für den Lieferanten zumutbaren Umfang abzuändern, wenn dies erforderlich ist, um einen reibungslosen Ablauf in unserem Betrieb zu gewährleisten. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich in Kenntnis zu setzten, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine Einhaltung des Liefertermins gefährden oder unmöglich machen.


VIII. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Eigentumserwerb

Erfüllungsort ist derjenige Ort gemäß Bestellung, an den die Ware zu liefern oder an dem die Werk- oder Dienstleistung zu erbringen ist. Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist unser Geschäftssitz.
Die Lieferung ist auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten ordnungsgemäß transportverpackt frei Lieferort an der von uns angegebenen Anschrift anzuliefern bzw. dort zu erbringen.
Gefahrübergang am Erfüllungsort oder mit Übergabe an einen von uns besonders beauftragten Spediteur erwerben wir Eigentum an der Ware ohne Vorbehalt irgendwelcher Rechte für den Lieferanten.


IX. Qualitätsmanagement-System

Der Lieferant verpflichtet sich, ein Qualitätsmangement-System DIN EN ISO 9000 ff., welches eine einwandfreie Qualität der Lieferungen an uns sicherstellen muss, während der gesamten Geschäftsbeziehungen aufrecht zu erhalten, in regelmäßigen Abständen durch interne Audits zu überwachen und bei festgestellten Abweichungen unverzüglich die erforderlichen Maßnahme
einzuleiten. Wir haben das Recht, die Qualitätssicherung des Lieferanten jederzeit zu überprüfen. Der Lieferant wird uns auf Wunsch Einblick in Zertifizierungs- und Auditberichte sowie in durchgeführte Prüfverfahren einschließlich sämtlicher die Lieferung betreffenden Prüfaufzeichnungen und Unterlagen gewähren.


X. Allgemeine Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Schmidt + Bartl und dem Lieferanten ist der Sitz von Schmidt + Bartl. Schmidt + Bartl ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Stand: Januar 2013